Erfahrungsberichte Bioresonanz nach Paul Schmidt

Erfahrungsberichte zur Bioresonanz nach Paul Schmidt

Literatur

Eine Reihe interessanter Bücher mit weiterführenden Informationen, zum Teil als Gratis-Downloads

Buch: Bioresonanz nach Paul Schmidt

Bioresonanz nach Paul SchmidtDieses Buch gibt Ihnen einen tiefen Einblick in die Bioresonanz nach Paul Schmidt.

Zur Funktionsweise und den Anwendungsmöglich-keiten.

Fachlich und wissenschaftlich fundiert aufbereitet von dem erfahrenen Experten und Autor Dietmar Heimes.

Das Buch wurde bereits in sechs Sprachen übersetzt.

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Erkältungen und Bioresonanz

Bei Erkältung & Co. – was ist mit Bioresonanz möglich?

Erkältung-und-BioresonanzIn diesem kostenlosen Report

erfahren Sie, wie Sie die Bioresonanz

bei Erkältungen nutzen.

 

Ein spannender und informativer Report.

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 Bioresonanz kennenlernen

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben in den Erfahrungsberichten beziehen sich auf die energetische Betrachtungsweise, die nicht mit der schulmedizinischen Sichtweise verwechselt werden darf. Die Bioresonanz gehört in den Bereich der Erfahrungsmedizin. Die klassische Schulmedizin hat die Wirkung bioenergetischer Schwingungen weder akzeptiert noch anerkannt. Die dargestellten Zusammenhänge gehen deshalb teilweise weit über den aktuellen Stand der Wissenschaft hinaus. Diese Seiten dienen zu Ihrer Information und Anregung. Sie ersetzen keinesfalls den Arzt oder Heilpraktiker im konkreten Krankheitsfalle. Die Fachberichte dienen der Orientierung und zu Lernzwecken. Es kommt immer auf die individuelle Situation des Einzelfalles an. Die Fachberichte ersetzen deshalb nicht eine konkrete individuelle Untersuchung und Therapieanwendung beim jeweiligen Patienten. Die Berichte sind reine Wiedergaben von Erfahrungen, die einzelne Anwender in Einzelfällen gemacht haben. Keineswegs sind damit Wirksamkeitsbehauptungen verbunden. Es soll auch nicht der Eindruck erweckt werden, dass diese Erfahrungen grundsätzlich immer und in allen Fällen gelten. Irgendwelche Heilversprechen sind damit schon gar nicht verbunden. Das wäre auch nicht statthaft im Sinne von Recht und Ordnung.