Erfahrungsberichte Bioresonanz nach Paul Schmidt

Erfahrungsberichte zur Bioresonanz nach Paul Schmidt

- Haut – Starker Juckreiz bei Unverträglichkeiten

Nach circa zwei Monaten war die Patientin beschwerdefrei.

Die 45-jährige Patientin litt unter einem starken schmerzhaften Juckreiz an der Kopfhaut, der nach Anwendung eines Haarfärbemittels beim Friseur einsetzte. Der Juckreiz war so stark, dass die Patientin des Nachts die Haut blutig kratzte.

Die Bioresonanz-Analyse zeigte energetische Regulationsstörungen des Säure-Basen-Haushalts, des Immunsystems, in der Abwehrlage gegenüber mykotischen Mikroorganismen, des Verdauungssystems und des Hautsystems.

Schon nach der ersten Behandlung ging der Juckreiz deutlich zurück. Nach circa zwei Monaten war die Patientin beschwerdefrei.

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Mitgeteilt von Ulrike Grobbel-Wortmann, Heilpraktikerin, Lennestadt.

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Wichtiger Hinweis: Alle Angaben in den Erfahrungsberichten beziehen sich auf die energetische Betrachtungsweise, die nicht mit der schulmedizinischen Sichtweise verwechselt werden darf. Die Bioresonanz gehört in den Bereich der Erfahrungsmedizin. Die klassische Schulmedizin hat die Wirkung bioenergetischer Schwingungen weder akzeptiert noch anerkannt. Die dargestellten Zusammenhänge gehen deshalb teilweise weit über den aktuellen Stand der Wissenschaft hinaus. Diese Seiten dienen zu Ihrer Information und Anregung. Sie ersetzen keinesfalls den Arzt oder Heilpraktiker im konkreten Krankheitsfalle. Die Fachberichte dienen der Orientierung und zu Lernzwecken. Es kommt immer auf die individuelle Situation des Einzelfalles an. Die Fachberichte ersetzen deshalb nicht eine konkrete individuelle Untersuchung und Therapieanwendung beim jeweiligen Patienten. Die Berichte sind reine Wiedergaben von Erfahrungen, die einzelne Anwender in Einzelfällen gemacht haben. Keineswegs sind damit Wirksamkeitsbehauptungen verbunden. Es soll auch nicht der Eindruck erweckt werden, dass diese Erfahrungen grundsätzlich immer und in allen Fällen gelten. Irgendwelche Heilversprechen sind damit schon gar nicht verbunden. Das wäre auch nicht statthaft im Sinne von Recht und Ordnung.