Erfahrungsberichte Bioresonanz nach Paul Schmidt

Erfahrungsberichte zur Bioresonanz nach Paul Schmidt

- Herz – Herzrhythmusstörungen und Angstzustände

Bereits nach drei Behandlungen war der Patient beschwerdefrei.

Der 33-jährige Patient litt unter einem beschleunigten Puls, Herzrhythmusstörungen im Sinne von Tachykardien, und Angstzuständen. In Extremfällen kam es bis zum Kollaps.

Die Bioresonanz-Analyse zeigte energetische Regulationsstörungen des Lymph- und Immunsystems, insbesondere der Abwehrlage im Milieu der viralen Mikroorganismen, sowie des Herz- Kreislaufsystems und des Nervensystems.

Bereits nach drei Behandlungen war die Patientin beschwerdefrei.

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Mitgeteilt von Kerstin Peuschel, Fachärztin für Chirurgie, Thoraxchirurgie, Naturheilverfahren, Paul-Schmidt-Klinik (PSK), Berlingerode.

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 Bioresonanz kennenlernen

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben in den Erfahrungsberichten beziehen sich auf die energetische Betrachtungsweise, die nicht mit der schulmedizinischen Sichtweise verwechselt werden darf. Die Bioresonanz gehört in den Bereich der Erfahrungsmedizin. Die klassische Schulmedizin hat die Wirkung bioenergetischer Schwingungen weder akzeptiert noch anerkannt. Die dargestellten Zusammenhänge gehen deshalb teilweise weit über den aktuellen Stand der Wissenschaft hinaus. Diese Seiten dienen zu Ihrer Information und Anregung. Sie ersetzen keinesfalls den Arzt oder Heilpraktiker im konkreten Krankheitsfalle. Die Fachberichte dienen der Orientierung und zu Lernzwecken. Es kommt immer auf die individuelle Situation des Einzelfalles an. Die Fachberichte ersetzen deshalb nicht eine konkrete individuelle Untersuchung und Therapieanwendung beim jeweiligen Patienten. Die Berichte sind reine Wiedergaben von Erfahrungen, die einzelne Anwender in Einzelfällen gemacht haben. Keineswegs sind damit Wirksamkeitsbehauptungen verbunden. Es soll auch nicht der Eindruck erweckt werden, dass diese Erfahrungen grundsätzlich immer und in allen Fällen gelten. Irgendwelche Heilversprechen sind damit schon gar nicht verbunden. Das wäre auch nicht statthaft im Sinne von Recht und Ordnung.