Erfahrungsberichte Bioresonanz nach Paul Schmidt

Erfahrungsberichte zur Bioresonanz nach Paul Schmidt

- Rücken – Schmerzen in der Lendenwirbelsäule

Nach vier Monaten deutliche Linderung der Beschwerden.

Die 54-jährige Patientin litt über viele Jahre unter Rückenschmerzen an der Lendenwirbelsäule und unvollständiger Blasenentleerung. Außerdem hatte sie immer wieder heftige Blähungen.

Die Bioresonanz-Analyse zeigte energetische Regulationsstörungen des Säure-Basen-Haushalts, des Verdauungssystems, des Hormonsystems und des Immunsystems, insbesondere in der Abwehrlage im Milieu der bakteriellen Mikroorganismen.

Nach vier Monaten deutliche Linderung der zuvor jahrelangen Beschwerden.

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Mitgeteilt von Kerstin Peuschel, Fachärztin für Chirurgie, Thoraxchirurgie, Naturheilverfahren, Paul-Schmidt-Klinik (PSK), Berlingerode.

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 Bioresonanz kennenlernen

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben in den Erfahrungsberichten beziehen sich auf die energetische Betrachtungsweise, die nicht mit der schulmedizinischen Sichtweise verwechselt werden darf. Die Bioresonanz gehört in den Bereich der Erfahrungsmedizin. Die klassische Schulmedizin hat die Wirkung bioenergetischer Schwingungen weder akzeptiert noch anerkannt. Die dargestellten Zusammenhänge gehen deshalb teilweise weit über den aktuellen Stand der Wissenschaft hinaus. Diese Seiten dienen zu Ihrer Information und Anregung. Sie ersetzen keinesfalls den Arzt oder Heilpraktiker im konkreten Krankheitsfalle. Die Fachberichte dienen der Orientierung und zu Lernzwecken. Es kommt immer auf die individuelle Situation des Einzelfalles an. Die Fachberichte ersetzen deshalb nicht eine konkrete individuelle Untersuchung und Therapieanwendung beim jeweiligen Patienten. Die Berichte sind reine Wiedergaben von Erfahrungen, die einzelne Anwender in Einzelfällen gemacht haben. Keineswegs sind damit Wirksamkeitsbehauptungen verbunden. Es soll auch nicht der Eindruck erweckt werden, dass diese Erfahrungen grundsätzlich immer und in allen Fällen gelten. Irgendwelche Heilversprechen sind damit schon gar nicht verbunden. Das wäre auch nicht statthaft im Sinne von Recht und Ordnung.