Erfahrungsberichte Bioresonanz nach Paul Schmidt

Erfahrungsberichte zur Bioresonanz nach Paul Schmidt

- Rheuma – Rheumatoide Arthritis in den Kniegelenken

Inzwischen ist der Patient weitgehend beschwerdefrei.

Der 55-jährige Patient litt seit über acht Jahren unter Schmerzen in den Kniegelenken bei rheumatoider Arthritis in beiden Kniegelenken und Krampfaderleiden.

Die Bioresonanz-Analyse zeigte energetische Regulationsstörungen des Immunsystems, insbesondere in der Abwehrlage gegenüber Mikroorganismen, in der Bewältigung von Belastungen aus Schadstoffen und Elektrosmog. Ferner energetische Regulationsstörungen im Verdauungssystem, im Vitalstoffhaushalt, sowie im Nerven- und Hormonsystem.

Inzwischen ist der Patient nahezu beschwerdefrei, kann sogar regelmäßig mit Freunden Fußball spielen.

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Mitgeteilt von Petra Ehrhardt, Heilpraktikerin und Entspannungstherapeutin, Berlin.

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 Bioresonanz kennenlernen

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben in den Erfahrungsberichten beziehen sich auf die energetische Betrachtungsweise, die nicht mit der schulmedizinischen Sichtweise verwechselt werden darf. Die Bioresonanz gehört in den Bereich der Erfahrungsmedizin. Die klassische Schulmedizin hat die Wirkung bioenergetischer Schwingungen weder akzeptiert noch anerkannt. Die dargestellten Zusammenhänge gehen deshalb teilweise weit über den aktuellen Stand der Wissenschaft hinaus. Diese Seiten dienen zu Ihrer Information und Anregung. Sie ersetzen keinesfalls den Arzt oder Heilpraktiker im konkreten Krankheitsfalle. Die Fachberichte dienen der Orientierung und zu Lernzwecken. Es kommt immer auf die individuelle Situation des Einzelfalles an. Die Fachberichte ersetzen deshalb nicht eine konkrete individuelle Untersuchung und Therapieanwendung beim jeweiligen Patienten. Die Berichte sind reine Wiedergaben von Erfahrungen, die einzelne Anwender in Einzelfällen gemacht haben. Keineswegs sind damit Wirksamkeitsbehauptungen verbunden. Es soll auch nicht der Eindruck erweckt werden, dass diese Erfahrungen grundsätzlich immer und in allen Fällen gelten. Irgendwelche Heilversprechen sind damit schon gar nicht verbunden. Das wäre auch nicht statthaft im Sinne von Recht und Ordnung.